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Steuern beim Hauskauf
Kauft man in Deutschland ein Haus steht zunächst einmal die Grunderwerbssteuer an. Die
Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und beträgt 3,5 Prozent von
diesem. Nur mit der Entrichtung der Grunderwerbssteuer ist eine Eigentumsüberschreibung
von Grundstücken möglich. Ist die Grunderwerbssteuer beglichen, stellt das Finanzamt eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Erst dann wird die
Eigentumsüberschreibung vorgenommen. Die Grunderwerbssteuer wird fällig, wenn ein
notarieller Vertrag über den Kauf eines Hauses vorliegt, in dem sich der Verkäufer
verpflichtet hat, dem Käufer das Grundstück zu übereignen und der Käufer sich verpflichtet
hat, das Grundstück anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis dafür zu zahlen. Allerdings
spielt es hierbei keine Rolle, ob der Kaufpreis schon entrichtet wurde oder nicht. Fällig wird
die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Eine weitere Steuer, die mit
dem Erwerb von Grundstücken verbunden ist, ist die Grundsteuer, die auf jede Art von
Grundbesitz zu entrichten ist und jedes Jahr gezahlt werden muss. Erhoben wird die
Grundsteuer von den Gemeinden und Städten und richtet sich nach der Beschaffenheit und
dem Wert des Objektes. Die Grundsteuer ist je nach Gemeinde unterschiedlich hoch, wobei
für die Berechnung bundesweit die gleichen Grundsätze herangezogen werden. Unterschieden
wird zwischen der Grundsteuer A, die sich auf Grundstücke in der Landwirtschaft bezieht,
und der Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben
wird. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden und Städten auf Grundlage einer
Ersatzbemessungsgrundlage berechnet. Nach dem Grundsteuergesetz beträgt die Grundsteuer
in den alten Bundesländern 6,0 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, 2,6 ‰ für
Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 Euro (75.000 DM) des Einheitswerts, 3,5 ‰ für
Einfamilienhäuser für den Rest des Einheitswerts, 3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser und 3,5 ‰
für alle restlichen Grundstücke.