Startseite Immobilienangebote in Wesel Immobilienpartner Impressum Wesel
Immobilienangebote in Wesel

Immobilienthemen


Immobilien Wohnungsmiete Hausmiete Wohnungskauf HauskaufGrundstücke

Immobilienportal für Wesel

Steuern beim Hauskauf

Kauft man in Deutschland ein Haus steht zunächst einmal die Grunderwerbssteuer an. Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und beträgt 3,5 Prozent von diesem. Nur mit der Entrichtung der Grunderwerbssteuer ist eine Eigentumsüberschreibung von Grundstücken möglich. Ist die Grunderwerbssteuer beglichen, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Erst dann wird die Eigentumsüberschreibung vorgenommen. Die Grunderwerbssteuer wird fällig, wenn ein notarieller Vertrag über den Kauf eines Hauses vorliegt, in dem sich der Verkäufer verpflichtet hat, dem Käufer das Grundstück zu übereignen und der Käufer sich verpflichtet hat, das Grundstück anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis dafür zu zahlen. Allerdings spielt es hierbei keine Rolle, ob der Kaufpreis schon entrichtet wurde oder nicht. Fällig wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Eine weitere Steuer, die mit dem Erwerb von Grundstücken verbunden ist, ist die Grundsteuer, die auf jede Art von Grundbesitz zu entrichten ist und jedes Jahr gezahlt werden muss. Erhoben wird die Grundsteuer von den Gemeinden und Städten und richtet sich nach der Beschaffenheit und dem Wert des Objektes. Die Grundsteuer ist je nach Gemeinde unterschiedlich hoch, wobei für die Berechnung bundesweit die gleichen Grundsätze herangezogen werden. Unterschieden wird zwischen der Grundsteuer A, die sich auf Grundstücke in der Landwirtschaft bezieht, und der Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden und Städten auf Grundlage einer Ersatzbemessungsgrundlage berechnet. Nach dem Grundsteuergesetz beträgt die Grundsteuer in den alten Bundesländern 6,0 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, 2,6 ‰ für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 Euro (75.000 DM) des Einheitswerts, 3,5 ‰ für Einfamilienhäuser für den Rest des Einheitswerts, 3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser und 3,5 ‰ für alle restlichen Grundstücke.